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Risikoentlastung


 

Haftungsfreistellungen „Haftung Plus“

  • Bei nicht ausreichender Absicherung ist für die Investivkredite eine 70-prozentige und für den Universalkredit eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Im Rahmen der bayerischen Regionalförderung sind bei kleineren Darlehen (bis zu einem Gesamtobligo i. H. v. 250.000 EUR) 50-prozentige Haftungsfreistellungen möglich.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
 

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. I. d. R. sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
 

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,8 % des Kreditbetrages, der Haftungsfondsbeitrag 1 % des Kreditbetrages.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.
 

Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung

  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz in Bayern, die mindestens 5 Jahre alt sind.
  • Eigenkapitalstärkung und Ausgleich fehlender Sicherheiten durch Kombination von Beteiligung und Bürgschaft.
  • Gesamtfinanzierung von 100.000 EUR bis 500.000 EUR; Anteil der Beteiligung an der Gesamtfinanzierung
    25 %; 75 % der Gesamtfinanzierung erfolgt durch ein zu 80 % verbürgtes Förder- oder Hausbankdarlehen.
  • Das Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung wird von der LfA Förderbank Bayern (Bürgschaften für mittelständische Industrie und Dienstleistungsgewerbe) gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Bayern (Bürgschaften für Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau) und der BayBG angeboten.